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Spenden |
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Möchten
Sie, zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus, mit
Ihrem Engagement die Hilfe für Menschen mit
Behinderung unterstützen, dann bietet Ihnen die
Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe verschiedene Möglichkeiten. |
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Grundsätzlich
können Sie sich für eine (Zu-)Stiftung
oder eine Spende entscheiden. |
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Mit
Ihrer Spende unterstützen Sie zeitnah die
erforderlichen Maßnahmen und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung sowie für deren Eltern
und Angehörige.
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Spenden
fließen im Gegensatz zu Zustiftungen nicht in das
Stiftungskapital ein. Ihre Spende ermöglicht uns
das flexible Reagieren auf kurzfristige
Anforderungen. |
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Zu
unseren Förderprojekten
gehören beispielsweise Arbeitsplatz- und
Wohnangebote sowie Betreuungstätigkeiten für
Menschen mit Behinderung. |
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Sie
als Spender erhalten zur Vorlage beim Finanzamt
eine Zuwendungsbescheinigung, um Ihre steuerlichen
Vorteile in Anspruch nehmen zu können. |
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| Eine
Spenden zu Gunsten der Hilfe für Menschen mit
Behinderung kann durch Sie selbst zu Lebzeiten
oder durch letztwillige Verfügung in Ihrem Testament
erfolgen. |
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| Haben
Sie sich für eine Spende an die
Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe entschieden, dann
bitten wir Sie, dies auf Ihrem Überweisungsträger
mit dem Stichwort „Spende“ im Verwendungszweck
kenntlich zu machen. |
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| Bei
Ihrer Entscheidung, wie Sie die
Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe und damit die Hilfe
für Menschen mit Behinderung unterstützen können,
beraten wir
Sie gern. |
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