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Zustiftungen |
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Möchten
Sie, zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus, mit
Ihrem Engagement die Hilfe für Menschen mit
Behinderung unterstützen, dann bietet Ihnen die
Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe verschiedene Möglichkeiten. |
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Grundsätzlich
können Sie sich für eine (Zu-)Stiftung
oder eine Spende entscheiden. |
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Eine
Zustiftung garantiert Ihre dauerhafte Unterstützung
der erforderlichen Maßnahmen und Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung sowie für deren Eltern
und Angehörige. |
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Ihr
Vermögen fließt in das Stiftungskapital ein und
bleibt unangetastet erhalten. Die Erträge aus der
Anlage des Stiftungskapitals, z.B. in Immobilien
oder Festgeld, unterstützen bis weit in die
Zukunft die Projekte der Lebenshilfe-Stiftung
Karlsruhe. |
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Zu
unseren Förderprojekten
gehören unter anderem Arbeitsplatz- und
Wohnangebote sowie Betreuungstätigkeiten für
Menschen mit Behinderung. |
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Als
Zustiftungen kommen neben Geldzuwendungen auch
beispielsweise Immobilien oder Grundstücke in
Frage. |
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| Sie
als Zustifter erhalten zur Vorlage beim Finanzamt
eine Zuwendungsbescheinigung, um Ihre steuerlichen
Vorteile in Anspruch nehmen zu können. |
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| Eine
Zustiftung zu Gunsten der Hilfe für Menschen mit
Behinderung kann durch Sie selbst zu Lebzeiten
oder durch letztwillige Verfügung in Ihrem Testament
erfolgen. |
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| Haben
Sie sich für eine Spende an die
Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe entschieden, dann
bitten wir Sie, dies auf Ihrem Überweisungsträger
mit dem Stichwort „Spende“ im Verwendungszweck
kenntlich zu machen. |
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| Bei
Ihrer Entscheidung, wie Sie die
Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe und damit die Hilfe
für Menschen mit Behinderung unterstützen können,
beraten wir
Sie gern. |
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