Erbschaften

Ein Testament bietet Ihnen die Möglichkeit, weit über das eigene Leben hinaus, Zukunft zu gestalten.

In Ihrem Testament können Sie auch Menschen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge oder auch Organisationen bedenken. 

Mit einer sorgfältigen Regelung Ihres Nachlasses können Sie gezielt in die Zukunft wirken, und somit Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen Geltung verschaffen.

Ihre Erben sind verpflichtet, die Verfügungen aus Ihrem Testament nach Ihren Wünschen umzusetzen.

Mit einer Spende oder Zustiftung in Ihrem Testament zu Gunsten der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe unterstützen Sie die selbstbestimmte Zukunft von Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und daher von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Haben Sie in den letzten 24 Monaten selbst geerbt, und beschlossen das Erbe an die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe weiterzugeben, erstattet Ihnen das Finanzamt auf Antrag die Erbschaftssteuer.