Zustiftung

Bei einer Zustiftung fließt Ihr Vermögen in das Stiftungskapital ein und bleibt unangetastet erhalten.

Die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals, z.B. in Immobilien oder Festgeld, unterstützen bis weit in die Zukunft die Projekte der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe.

Als Zustiftungen kommen neben Geldzuwendungen auch Immobilien oder Grundstücke in Frage.

Eine Zustiftung zu Gunsten der Hilfe für Menschen mit Behinderung kann durch Sie selbst zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung in Ihrem Testament erfolgen.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Als Zustifter erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, damit Sie Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Bei Ihrer Entscheidung, wie Sie die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe und damit Menschen mit Behinderung unterstützen können, beraten wir Sie gerne.