Organe der Stiftung

Der Vorstand
Der für jeweils drei Jahre gewählte Vorstand verwaltet die Stiftung und führt den Willen des Stifters aus. Er führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungskuratoriums die Geschäfte. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Beschlussfassung über die Vergabe der Stiftungsmittel.

Das Kuratorium
Das Stiftungskuratorium ist Beratungs- und Kontrollorgan. Das Kuratorium trifft strategische Grundsatzentscheidungen für die Stiftung und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens im Sinne des Satzungszwecks. Das Stiftungskuratorium besteht aus bis zu sieben Personen, die durch den Vorstand der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V. für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Diese Personen sollen in ihrer Mehrheit unabhängig sein, und keine Funktion bei der Lebenshilfe und ihren Betriebsgesellschaften innehaben. Daneben sollen auch die Eltern von Menschen mit Behinderungen angemessen vertreten sein.

Frederic Chouquet-Stringer