Bildung & Arbeit

Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten (Artikel 27 UN-BRK).

Eine wesentliche Voraussetzung für berufliche Teilhabe ist der Zugang zu Beruflicher Bildung, in der die Beschäftigten der HWK-Werkstätten mit Behinderung ihre beruflichen Fertigkeiten trainieren und ihre Persönlichkeit weiter entwickeln können.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert dies in Form von Zuschüssen für berufsbildende Maßnahmen.

Betriebsbesichtigungen

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Besuch des John-Deere-Werks in Mannheim als Arbeitsbegleitende Maßnahme des Garten- und Landschaftsbaus der HWK-Betriebsstätte Ettlingen.

Teambildung

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Sommerausflug der Belegschaft des CAP-Markts Ettlingen, bei dem die Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderung ihren Zusammenhalt als Team leben und stärken können.

Eine weitere Voraussetzung für berufliche Teilhabe sind räumliche Bedingungen, die die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe hat in den Bau von zwei modernen und barrierefreien Werkstattgebäuden in Karlsruhe-Hagsfeld und in Rheinstetten investiert, die sie an die HWK gGmbH vermietet.

HWK-Betriebsstätte Hagsfeld 2

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Am Standort Storrenacker 27 in Hagsfeld arbeiten 120 Menschen mit psychischer Erkrankung in einem Gebäude, das ihren Bedürfnissen nach Schutz und angemessenem Rückzug genügend Raum gibt.

HWK-Betriebsstätte Rheinstetten

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Der Standort Rheinstetten bietet 100 Menschen mit schwer mehrfachen Behinderungen, mit erworbenen Hirnschädigungen und mit psychischen Erkrankungen Räume für Bildung, Arbeit, Therapie und Tagesstruktur.

Digitalisierung der Arbeitswelt betrifft auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe unterstützt den Einsatz digitaler Assistenzsysteme, die den Beschäftigten mit Behinderung eine selbständigere Arbeitsweise ermöglicht und die Werkstätten zukunftsfähig macht.