Dabeisein und Mitmachen
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben (Artikel 30 UN-BRK).
Voraussetzungen für kulturelle Teilhabe sind
- eine entsprechende Ausstattung – beispielsweise Trikots für den Mannschaftssport, Instrumente für die musikalische Entfaltung oder Requisiten für die Theaterproben.
- Personen, die über die pädagogischen Fähigkeiten der Kulturvermittlung bzw. des Sporttrainings für Menschen mit Behinderung verfügen.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert pädagogische Qualifikation und Ausstattungsbedarf mit entsprechenden Zuschüssen.
Zum Beispiel:
Musik
Die Anschaffung von Instrumenten für die musikalische Früherziehung der Kinder mit und ohne Behinderung in der Kita im Lebenshilfehaus.
Sport
Die Förderung der Teilnahme von Karlsruher Athlet*innen mit Behinderung bei den Nationalen Spielen von Special Olympics.
Theater
Die Förderung der inklusiven Theaterarbeit von D!E SP!NNER! am Karlsruher Theater "DAS SANDKORN".
Kunst
Die Förderung der Arbeit der Ahoi studios e.V. mit Künstler*innen mit Behinderung in eigenen Atelierräumen.