Dabeisein und Mitmachen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben (Artikel 30 UN-BRK).

Voraussetzungen für kulturelle Teilhabe sind

  • eine entsprechende Ausstattung – beispielsweise Trikots für den Mannschaftssport, Instrumente für die musikalische Entfaltung oder Requisiten für die Theaterproben.
  • Personen, die über die pädagogischen Fähigkeiten der Kulturvermittlung bzw. des Sporttrainings für Menschen mit Behinderung verfügen.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert pädagogische Qualifikation und Ausstattungsbedarf mit entsprechenden Zuschüssen.

Zum Beispiel:

Musik

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Die Anschaffung von Instrumenten für die musikalische Früherziehung der Kinder mit und ohne Behinderung in der Kita im Lebenshilfehaus

Sport

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Die Förderung der Teilnahme von Karlsruher Athlet*innen mit Behinderung bei den Nationalen Spielen von Special Olympics.

Theater

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Die Förderung der inklusiven Theaterarbeit von D!E SP!NNER! am Karlsruher Theater "DAS SANDKORN". 

Kunst

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Die Förderung der Arbeit der Ahoi studios e.V. mit Künstler*innen mit Behinderung in eigenen Atelierräumen.