Kommunikation & Mobilität

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Meinung zu äußern, Zugang zu Informationen zu bekommen, und diese auch weiterzugeben (Artikel 21 UN-BRK).

Das setzt voraus, dass Menschen eigenständig kommunizieren können.

Der digitale Fortschritt ermöglicht es heute Menschen, die sich nicht lautsprachlich verständigen können, über Sprachcomputer zu kommunizieren. Voraussetzung ist eine Ausstattung mit entsprechenden Geräten und Apps, und eine qualifizierte Anleitung im Umgang damit.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert den Einsatz von Mitteln der Unterstützten Kommunikation, wenn eine Finanzierung durch die zuständigen Kostenträger nicht möglich ist, beispielsweise die Anschaffung von iPads als Sprachcomputer für den Einsatz in den Förder- und Betreuungsbereichen der Hagsfelder Werkstätten.

Mobil sein heißt, die Welt entdecken können. Viele Menschen mit Behinderung sind dabei auf Hilfsmittel angewiesen. Der Markt bietet eine Fülle von individuell angepassten Hilfsmitteln für Mobilität – dazu gehören E-Rollstühle ebenso wie Tandemfahrräder oder behindertengerechte PKWs.

Eine Finanzierung der meist kostspieligen Fortbewegungsmittel durch öffentliche Kostenträger erfolgt stets unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert daher im Einzelfall die Umrüstung von PKWs, beispielsweise von Familien mit einem schwer mehrfach behinderten Kind, oder die Anschaffung von Tandemfahrräder für Ausflüge in Einrichtungen der Behindertenhilfe.