Erwerb von barrierefreiem Wohnraum

Menschen mit Behinderungen können selbst bestimmen, wo und mit wem sie wohnen möchten (Artikel 19 UN-BRK)

Voraussetzung für die Realisierung des Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen ist bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, der ein Leben mitten in der Ortsgemeinde ermöglicht. Dieses Recht gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit einem hohen Bedarf an Unterstützung.

Dafür erwirbt die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe barrierefreien Wohnraum und trägt dadurch dazu bei, das Menschen mit Behinderung selbstbestimmt wohnen können.

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Eine Vier-Zimmer-Wohnung in Ettlingen

Mit Mitteln aus dem Nachlass einer Karlsruher Bürgerin hat die Lebenshilfe-Stiftung im Jahr 2013 eine barrierefreie Vier-Zimmer-Wohnung in einem Neubau in Ettlingen erworben. Vier Frauen mit Behinderung konnten hier ihren Traum von einem selbstbestimmten WG-Leben erfüllen.

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3 Appartements in Durlach-Aue

In Durlach Aue hat die Lebenshilfe-Stiftung drei schicke Appartements erworben, in denen junge Menschen mit Behinderung wohnen und sich dadurch vom Elternhaus abnabeln konnten.

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Stadthaus in der Karlsruher Weststadt

Der Angela und Walter Bachmeier Stiftung gehört ein Stadthaus aus der Gründerzeit, in der junge Menschen mit Behinderung in zwei WGs ein großzügiges Zuhause gefunden haben. Diese Stiftung ist eine unselbständige Stiftung und wird von der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe treuhänderisch verwaltet.