Erwerb von barrierefreiem Wohnraum
Menschen mit Behinderungen können selbst bestimmen, wo und mit wem sie wohnen möchten (Artikel 19 UN-BRK).
Voraussetzung für die Realisierung des Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen ist bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, der ein Leben mitten im Sozialraum ermöglicht. Dieses Recht gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit einem hohen Bedarf an Unterstützung.
Dafür erwirbt die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe barrierefreien Wohnraum.
Eine Vier-Zimmer-Wohnung in Ettlingen
Mit Mitteln aus dem Nachlass einer Karlsruher Bürgerin hat die Lebenshilfe-Stiftung im Jahr 2013 eine barrierefreie Vier-Zimmer-Wohnung in einem Neubau in Ettlingen erworben. Vier Frauen mit Behinderung konnten hier ihren Traum von einem selbstbestimmten WG-Leben erfüllen.
Drei Appartements in Durlach-Aue
In Durlach Aue hat die Lebenshilfe-Stiftung drei moderne Appartements erworben, in denen junge Menschen mit Behinderung wohnen und sich dadurch vom Elternhaus abnabeln konnten.
Stadthaus in der Karlsruher Weststadt
Der Angela und Walter Bachmeier Stiftung gehört ein Stadthaus aus der Gründerzeit, in dem junge Menschen mit Behinderung in zwei WGs ein großzügiges Zuhause gefunden haben. Diese Stiftung ist eine unselbständige Stiftung und wird von der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe treuhänderisch verwaltet.