Arbeitsweise der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe

Verlässlichkeit, Transparenz und Seriosität gegenüber ihren Spender*innen und Förder*innen sind für die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe selbstverständlich.
Sie sind eine Voraussetzung für eine langfristige und wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung.

Die Einrichtungen der Lebenshilfe-Gruppe Karlsruhe, Organisationen der Behindertenhilfe in der Region Karlsruhe, aber auch Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung können Förderanträge an die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe stellen.

Klare Förderrichtlinien sorgen für nachvollziehbare Entscheidungen der Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe in Hinblick auf den Umgang mit Förderanträgen. Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet der Stiftungsvorstand mit Hilfe einer fachlichen Stellungnahme von Experten der Lebenshilfe-Gruppe Karlsruhe.
Liegt das Fördervolumen über 5.000 Euro, entscheidet das mit unabhängigen Mitgliedern besetzte Kuratorium der Stiftung.

Um die Zuwendungen voll umfänglich dem Stiftungszweck zukommen lassen zu können, hält die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig – nicht einmal fünf Prozent der Erträge fließen in Organisation und Verwaltung der Stiftung.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe legt dem Kuratorium einen jährlichen Geschäftsbericht vor, der für Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Hinblick auf Ausgaben und Förderbewilligungen sorgt.