Spenden

Spenden fließen im Gegensatz zu Zustiftungen nicht in das Stiftungskapital ein. 
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie zeitnah die Förderung von Aktionen, Projekten oder Anschaffungen für Menschen mit Behinderung.
Das heißt, mit Hilfe Ihrer Spende kann die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe flexibel auf kurzfristige Anforderungen und Bedürfnisse reagieren.

Sie können Ihre Spende auch einem konkreten Zweck zuordnen, den Sie auf dem Überweisungsformular entsprechend vermerken.

Spendenkonto:
Sozialbank
IBAN DE47 3702 0500 0007 7750 00
BIC   BFSWDE33KRL

Spenden an die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe können als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und vermindern somit Ihre Steuerlast.

Spenden oberhalb der Höchstgrenze können zeitlich unbegrenzt in andere Jahre vorgetragen werden.

Als Kapitalgesellschaft haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Spenden steuerwirksam geltend zu machen.

Bei Eingang Ihrer Spende stellen wir Ihnen zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung aus, damit Sie Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.